Das Bundeskabinett hat am 18.Juni 2008 den Entwurf für ein "Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze" beschlossen.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat dazu folgende Zusammenfassung veröffentlicht:
"Der zügige Ausbau des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung, der verstärkte grenzüberschreitende Stromhandel und neue konventionelle Kraftwerke machen den raschen Ausbau des Höchstspannungs- Übertragungsnetzes in Deutschland dringend erforderlich. Mit dem Energieleitungsausbaugesetz wird die energiewirtschaftliche Notwendigkeit der vordringlichen Leitungsbauvorhaben verbindlich festgestellt. Das "ob" eines Vorhabens ist damit den Planungs- und Genehmigungsbehörden vorgegeben. Es kann vor Ort nicht mehr in Frage gestellt werden, da die Projekte als energiewirtschaftlich notwendig festgelegt werden. Ferner wird der Rechtsweg für die vordringlichen Vorhaben auf eine Instanz verkürzt.
Auch soll der Einsatz von Erdkabeln im eng vermaschten deutschen Höchstspannungs-Übertragungsnetz im Rahmen von vier Pilotprojekten ermöglicht werden:
Wahle (Nieders.)-Mecklar (Hessen), Ganderkesee (Niedersachsen) - St. Hülfe (Niedersachsen), Diele (Niedersachsen) - Niederrhein (NRW) sowie von Altenfeld (Thüringen) - Redwitz (Bayern).
Eine Verkabelung ist hierbei möglich, wenn bestimmte Mindestabstände zur Wohnbebauung unterschritten werden. Zusätzlich kann beim letztgenannten Projekt im Thüringer Wald die Querung des Rennsteigs verkabelt werden. Bei allen Pilotprojekten ist die Verkabelung jedoch nur auf technisch und wirtschaftlich effizienten Teilabschnitten zulässig. Damit soll ein ständiges "Auf" und "Ab" zwischen Freileitung und Erdkabel vermieden werden. Mit dem Gesetz werden auch darüber hinaus gehende Landesregelungen ersetzt. Damit ist Klarheit für alle Strecken bundesweit geschaffen und ein Flickenteppich an Länderregelungen vermieden.
Ferner erfolgen Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz. Insbesondere wird für die Anbindungsleitungen von Offshore-Anlagen ein Planfeststellungsverfahren eingeführt. Es ersetzt die bisherigen Einzelgenehmigungen. Zum Thema Hochspannungsgleichstromübertragung (HGÜ): Die nicht geringen Kosten von HGÜ-Ferntransportleitungen dürfen auf die Netzentgelte umgelegt werden, wenn sich eines Tages etwaige Pilotprojekte als "wirtschaftlich vertretbar" erweisen. Ob und wann es zu solchen HGÜ-Pilotprojekten kommt, wird insbesondere von den Ergebnissen der dena-Netzstudie II abhängen, die frühestens Ende 2009 / Anfang 2010 erwartet wird.
Wir gehen davon aus, dass im Rahmen der Erdkabel-Pilotprojekte ca. 250 km von 500 km Leitungen verkabelt werden. (Gesamtlänge der 4 Pilotstrecken: 500 km; hiervon werden bei Anwendung der Abstandskriterien ca.250 km verkabelt).Insgesamt führt dies zu Mehrkosten von weniger als 1 € pro Jahr pro Privathaushalt. Diese Mehrkosten werden bundesweit auf die Verbraucher umgelegt."