Besuch vom Land Salzburg

Gespräch mit Landesrat Eisl am 15.11.2007

Bei einem Erfahrungsaustausch mit dem Chef der niedersächsischen Staatskanzlei Dr. Hagebölling und Fachexperten aus verschiedenen Ministerien konnte sich Landesrat Sepp Eisl (Land Salzburg) in Begleitung von Landeslegist Hofrat Dr. Ferdinand Faber am 15. November ein Bild von der aktuellen Diskussion rund um das geplante Erdkabelgesetz machen.

Besuch in der Staatskanzlei:

Hofrat Dr. Faber, Staatssekretär Dr. Hagebölling und Landesrat Eisl (v.l.n.r.)

Landesrat Eisl beim Chef der Staatskanzlei

Aus der "Salzburger Landeskorrespondenz" vom 15.11.2007:

Eisl berichtet von Erfahrungsaustausch mit Niedersachsen


Bei einem Erfahrungsaustausch mit dem Chef der niedersächsischen Staatskanzlei und Fachexperten aus verschiedenen Ministerien konnte sich Energiereferent Landesrat Sepp Eisl in Begleitung von Landeslegist Hofrat Dr. Ferdinand Faber heute, Donnerstag, 15. November, ein Bild von der aktuellen Diskussion rund um das geplante Erdkabelgesetz machen. Die Regierungsparteien CDU und FDP haben ein solches Gesetz im Landtag in Form eines Initiativantrages eingebracht. Das Gesetz soll am 12. Dezember 2007 beschlossen werden und unmittelbar nach Kundmachung in Kraft treten. Niedersachsen will bereits 2008 Verfahren nach dem neuen Gesetz abwickeln.

"Der heutige Besuch in Hannover war für mich sehr aufschlussreich", sagte Eisl. "Die Gespräche haben gezeigt, dass in Niedersachsen eine breite Einigkeit herrscht, was die Ziele eines solchen Gesetzes und die Machbarkeit einer Verkabelung betrifft. Ausgehend von sensiblen Bereichen in Ortsnähe und wegen der großen Menge an geplanten Leitungsbauten wurde und wird dieses Thema in Niedersachsen sehr intensiv diskutiert. Auf Grund zahlreicher geplanter Kraftwerke in Meeresnähe und Offshore-Windparks mit hohen Leistungen steigt der Bedarf an Starkstromleitungen. Die Umsetzung aller Projekte würde bedeuten, dass rund 50 Prozent aller Leitungsbauten Deutschlands alleine im Bundesland Niedersachsen stattfinden."
"Für die Vertreter Niedersachsens war besonders das Salzburger Gutachten zur Verkabelung der 380-kv-Leitung, das derzeit erstellt wird, von großem Interesse. Es hat sich gezeigt, dass hier zwei Regionen auf unterschiedlichen Wegen ein sehr ähnliches Ziel, nämlich neueste Technologie einzusetzen, verfolgen. Aus meiner Sicht sind in Niedersachsen sehr interessante Ansätze vorhanden. Unsere nächsten Schritte werden nun sein, auch innerhalb des laufenden Meinungsbildungsprozesses zu prüfen und zu klären, ob und wie wir diese in Salzburg einfließen lassen können", so Eisl.

"In Niedersachsen hat man alles daran gesetzt, einen breiten Dialog zu diesem Thema zu führen. Netzbetreiber, Kabelhersteller und Wissenschaft gemeinsam haben Fakten gesammelt und bewertet. Daraus ergibt sich, dass Verkabelung beziehungsweise Teilverkabelung von Starkstromleitungen Stand der Technik sind. Man diskutiert sehr stark, dass bei einem Kabel die Übertragungsverluste um 50 Prozent niedriger sind als bei einer Freileitung. Rechnet man diese reduzierten Netzverluste gegen, so ist ein Kabel auch bei weitem nicht so teuer wie bisher immer kommuniziert. Auch der deutsche Stromversorger E.on hat dies in den vergangenen Tagen bestätigt", so Eisl.

Das Bundesland Niedersachsen hat auf Grund einer nicht umfassenden Kompetenz-Wahrnehmung des Bundes in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium eine eigene Regelungskompetenz erkannt. "Geregelt werden soll, dass innerhalb von 400 Metern bei Siedlungen und 200 Metern bei Einzelwohnhäusern außerhalb von Siedlungen Starkstromleitungen verkabelt werden müssen. Auch in Schutzgebieten wird Kabel vorgeschrieben. Ebenso, wenn die 'kurze' Streckenführung mit Kabel eine mehrere Kilometer lange Freileitung ersetzen kann", erklärte Eisl. "Insgesamt habe ich den Eindruck gewonnen, dass zwischen den Fraktionen im Niedersächsischen Landtag und auch mit den Spitzenverbänden wie Gemeindebünde etc. große Einigkeit herrscht. Niemand ist gegen dieses Gesetz. Einzelne fordern ein generelles Verbot von Freileitungen. Das ist allerdings nicht Meinung der Regierung, da dadurch der Kompetenzanspruch des Bundeslandes gefährdet würde."