Stellungnahme des Bundesrates

am 19.09.2008 beschlossen.

Der Bundesrat hat am 19.09.2008 eine Stellungnahme zum "Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze" beschlossen.

Der Bundesrat unterstützt mehrheitlich den Gesetzentwurf der Bundesregierung und hat nur zu zwei Punkten Änderungswünsche vorgebracht.

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf nun mit der Stellungnahme des Bundesrats an den Bundestag zur weiteren Beratung und Beschlussfassung überwiesen. Mit einem Beschluss des Bundestages und einer abschließenden Stellungnahme des Bundesrats wird im Januar 2009 gerechnet.

Änderungswünsche des Bundesrates

Der Bundesrat unterstützt mehrheitlich den Gesetzentwurf der Bundesregierung und hat nur zu zwei Punkten Änderungswünsche vorgebracht:

1. Zur Frage der Erstinstanz:

"
Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens eingehend zu prüfen, ob für Maßnahmen nach dem Energieleitungsausbaugesetz
tatsächlich eine erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts vorgesehen werden sollte. Er regt außerdem an, zukünftig generell von der Möglichkeit der Übertragung der erstinstanzlichen Zuständigkeit auf das Bundesverwaltungsgericht zurückhaltender Gebrauch zu machen als dies in jüngerer Zeit zu verzeichnen ist."

2. Zur Frage der Strategischen Umweltprüfung des Bedarfsplans

"Der Bedarfsplan für Energieleitungsbauvorhaben ist ebenso wie die vergleichbaren Bedarfspläne für Verkehrsplanungen und verkehrliche Bedarfspläne SUP-pflichtig."

Die ausführliche begründete Stellungnahme des Bundesrats kann hier als pdf-Datei heruntergeladen werden:

> Stellungnahme des Bundesrats zum Energieleitungsausbaugesetz [17 KB]

Die Diskussion im Bundesrat ist in einem Auszug aus dem Bundesratsprotokoll vom 19.09.2008 nachzuverfolgen. Ministerpräsident Wulff hat hier die Haltung Niedersachsens erläutert. Der parlamentarische Staatssekretär des BMWI Hartmut Schauerte hat die Position der Bundesregierung dargestellt. Minister Andreas Krautscheid hat für das Land Nordrhein-Westfalen ausserdem eine Erklärung zu Protokoll gegeben. Die entsprechenden Seiten aus dem Protokoll können als pdf-Datei hier heruntergeladen werden:

> Auszug aus dem Bundesratsprotokoll vom 19. September 2008 [841 KB]

Zum weiteren Verfahren:

Die Bundesregierung wird den Gesetzentwurf nun mit der Stellungnahme des Bundesrats an den Bundestag zur weiteren Beratung und Beschlussfassung überweisen. Mit einem Beschluss des Bundestages und einer abschließenden Stellungnahme des Bundesrats wird im Dezember 2008 gerechnet.




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