EnLAG

am 12.06.2009 vom Bundesrat beschlossen.

Der Bundesrat hat am 12 Juni 2009 den Weg für das "Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze" (Kernstück: Energieleitungsausbaugesetz - EnLAG) frei gemacht, das der Bundestag am 7. Mai 2009 beschlossen hatte.

Das Gesetz beschleunigt den Bau von 24 vordringlichen Leitungsbauvorhaben im 380 kV-Übertragungsnetz, die für die Integration des Stroms aus Windenergie und neuen, hocheffizienten konventionellen Kraftwerken sowie für den EU-weiten Stromhandel erforderlich sind. Das Gesetz ermöglicht dabei Erdkabel auf 380 kV-Ebene im Rahmen von 4 Pilotprojekten und - unter bestimmten Voraussetzungen - auf 110 kV-Ebene. Auch ebnet das Gesetz den Weg für den Einsatz neuer Technologien, wie die Hochspannungsgleichstrom-Übertragung (HGÜ).

Ferner werden neue Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie für die Zeitdauer von 10 Jahren von den Netzentgelten für den Strombezug befreit. Damit sollen Anreize für die Entwicklung neuer Speichertechnologien geschaffen werden, die bei der Nutzung der Windenergie eine wichtige Ausgleichsfunktion haben.



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