Raumordnungsverfahren Wahle-Mecklar

wurde am 25. Mai 2010 eingeleitet

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Das für Raumordnung zuständige Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung das Raumordnungsverfahren leitete am 25.05.2010 für den niedersächsischen Teil der geplanten 380 kV-Höchstspannungsverbindung zwischen dem Umspannwerk Wahle (Gemeinde Vechelde, Landkreis Peine) in Niedersachsen und dem Umspannwerk Mecklar (Gemeinde Ludwigsau, Landkreis Hersfeld-Rotenburg) in Hessen ein.

Das Vorhaben der transpower stromübertragungs gmbh ist nach dem Bedarfsplan zum Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) als „vordringlicher Bedarf“ festgelegt. Wegen seiner Raumbedeutsamkeit und der möglicherweise erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt werden für das Vorhaben jeweils für den Abschnitt im Land Niedersachsen und im Land Hessen Raumordnungsverfahren durchgeführt. Auf diese Weise werden in einem frühzeitigen Planungsstadium alternative Trassen, ihre Vereinbarkeit mit den Erfordernissen der Raumordnung und ihre überörtlichen Auswirkungen auf verschiedenste Schutzgüter unter Beteiligung einer Vielzahl Betroffener geprüft. Die Ergebnisse fließen in das anschließende Planfeststellungsverfahren ein, in dem dann die konkrete Leitungstrasse rechtsverbindlich festgelegt wird.

In den Antragsunterlagen sind keine Erdverkabelungsabschnitte dargestellt. Im Laufe des Raumordnungsverfahrens wird zu klären sein, ob und in welchen Abschnitten zur Herstellung der Raumverträglichkeit eine Erdverlegung erforderlich wird. Die Landesregierung bleibt bei ihrer Position, dass Freileitungen nicht näher als 400 m an die Wohnbebauung herangeführt werden dürfen.

Die Antragsunterlagen für die im Raumordnungsverfahren zu prüfenden Varianten liegen bei den Gemeinden, in deren Gebiet sich das Vorhaben voraussichtlich auswirkt, zur Einsicht aus. Ort und Dauer der Auslegung werden von den Gemeinden ortsüblich bekannt gemacht. Bis zwei Wochen nach Ablauf der bekanntgemachten Auslegungsfrist kann sich jedermann bei der Gemeinde schriftlich oder zur Niederschrift zu dem Vorhaben äußern.

Zur zügigen und transparenten Durchführung des Raumordnungsverfahrens wird im Rahmen des e-Governments auch das Internet zur Online-Beteiligung genutzt. Jedermann kann ab 07. Juni auf der eingerichteten Internetplattform http://www.rov-wahle-mecklar-online.de die kompletten Verfahrensunterlagen einsehen und auch online bis zum 27.08.2010 eine Stellungnahme abgeben. Die transpower stromübertragungs GmbH wird vom 14. bis zum 16. Juni 2010 sechs separate Informationsveranstaltungen anbieten.

Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens wird die Raumordnungsbehörde eine Erörterung der im Beteiligungsverfahren vorgebrachten wesentlichen Anregungen und Bedenken mit allen am Verfahren beteiligten Trägern öffentlicher Belange durchführen. Die Interessen der Bürger werden durch die Kommunen und Bürgerinitiativen auf diesen Terminen vertreten. Der Abschluss des Raumordnungsverfahrens ist für Dezember 2010 vorgesehen. Die Landesplanerische Feststellung als Ergebnis des Raumordnungsverfahrens hat behördenverbindlichen Charakter und keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber dem Projektträger oder Einzelnen. Das Raumordnungsverfahren greift weder anderen nach sonstigen Rechtsvorschriften vorgeschriebenen Verfahren vor, noch ersetzt es etwa erforderliche Erlaubnisse, Genehmigungen, Bewilligungen und sonstige Entscheidungen.